Die Kostenübernahme von Psychotherapie für Privatversicherte

ist im Versicherungsvertrag geregelt. Es gibt allerdings ein großes "Aber", über das die Versicherungsgesellschaften nicht aufklären:

Da die Inanspruchnahme einer Psychotherapie im Rahmen des Krankenversicherungssystems von diesem natürlich als "Krankheit" etikettiert wird, bedeutet dies, daß bei einem Versicherungswechsel z. B. diese Krankheit angegeben werden muß. Auch beim Abschluß von Berufsunfähigkeitsversicherungen kann danach gefragt werden. Solche Vorerkrankungen haben dann in der Regel Beitragsaufschläge zur Folge. (Beispiel: Ein Beitragsaufschlag von z. B. 25 Euro monatlich macht, wenn Sie noch 20 Jahre berufstätig sein werden: 25 x 12 x 20 = 6000 Euro.)

Es kann also billiger sein, die Psychotherapie selbst zu finanzieren.

Haben Sie keine Scheu, den Therapeuten nach seinem Privatstundenhonorar zu fragen.


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